Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen den Career Services der Universität Zürich und den Nutzerinnen und Nutzern (=Studierende) (AGB UZH CaSe NuN) (07/2020)

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen den Career Services der Universität Zürich und den Nutzerinnen und Nutzern (=Studierende)
(AGB UZH CaSe NuN) (07/2020)

I. TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Geltungsbereich

Die Career Services der Universität Zürich (UZH CaSe) offerieren Produkte und Dienstleistungen im Bereich Laufbahnberatung, Bewerbungssupport, Campus Recruiting, Personalmarketing und Sponsoring mit dem primären Ziel der Vernetzung von Nutzerinnen und Nutzern (NuN) mit der Kundin.

Die vorliegenden AGB UZH CaSe NuN gelten für Verträge zwischen den UZH CaSe und den NuN über die Erbringung von Dienstleistungen, namentlich auf der Karriereplattform sowie bei Events und Veranstaltungen. Für Verträge zwischen den UZH CaSe und der Kundin gelten hingegen die AGB UZH CaSe Kundin.

 

2. Definition von Begriffen

In den vorliegenden AGB bedeutet:

AGB UZH CaSe Kundin                        Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen den Career Services der Universität Zürich und der Kundin

AGB UZH CaSe NuN                           Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen den Career Services der Universität Zürich und den Nutzerinnen und Nutzern

CV-Datenbank                                     Datenbank mit Curricula Vitae von NuN auf der Karriereplattform

Dienstleistungen                                  Leistungen und/oder Lieferungen der UZH

Entgelt                                                 Der auf der Karriereplattform oder in anderer, schriftlicher Form angegebene Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer

Events & Veranstaltungen (E&V)           Verschiedene Formen von Anlässen. Ein Event besteht aus mehreren Veranstaltungen.

Karriereplattform                                  Online-Karriereplattform der UZH CaSe unter http://uzhcareer.ch, welche Stellenanzeigen, Unternehmensprofile bzw. NuN-Profile, Hinweise auf E&V sowie eine CV-Datenbank umfasst.

Kundin                                                 Potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von NuN, wie privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Unternehmen, Behörden, Organisationen o.ä. sowie Unternehmen der Mediaplanung und Personalvermittlung.

Nutzerinnen und Nutzer (NuN)              Studentinnen und Studenten, Doktorandinnen und Doktoranden und PostDocs jeweils bis ein Jahr nach Exmatrikulation sowie weitere Angehörige der UZH.

NuN-Profil                                            Online-Profil der NuN auf der Karriereplattform

Personendaten                                    Sämtliche Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.

Profildaten                                           Personendaten wie Vorname, Nachname, E-Mail-

Adresse, Studienrichtung sowie weitere CV-relevante Angaben, sofern diese von den NuN freigegeben wurden.

Unternehmensprofil                              Online-Profil der Kundin auf der Karriereplattform

UZH                                                    Universität Zürich

UZH CaSe                                           Career Services der Universität Zürich

 

3. Gegenstand

Die AGB UZH CaSe NuN regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Dienstleistungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen oder durch schriftliche Vereinbarung (Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden) nicht nachweislich davon abgewichen wird. Bei Vorhandensein verschiedener sprachlicher Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

 

4. Schriftlichkeit

Die UZH CaSe kommunizieren mit den Vertragsparteien mündlich oder schriftlich. Unter Schriftlichkeit werden die Kommunikation per Brief oder E-Mail sowie jegliche Kommunikationsformen auf der Karriereplattform verstanden.

 

5. Vertragsabschluss

5.1. Zustandekommen des Vertrags; Vertragsdauer

Die NuN wählen die von den UZH CaSe zu erbringenden Dienstleistungen aus dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhandenen Leistungsangebot aus. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die UZH CaSe den Auftrag schriftlich bestätigen. Der Vertrag kommt mit den bei Vertragsabschluss geltenden AGB UZH CaSe NuN zustande.

Die Vertragsdauer dauert maximal bis ein Jahr nach der Exmatrikulation der NuN.

5.2. Widerspruchsrecht

Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung durch die UZH CaSe vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der schriftlichen Bestätigung der UZH CaSe zustande, es sei denn, die NuN widersprechen binnen 3 Tagen.

 

6. Haftung bzw. Haftungsausschluss

Die Haftung der UZH CaSe ist auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die UZH CaSe sind bemüht, sämtliche Angebote möglichst störungsfrei anzubieten. Sie haften jedoch nicht für:

-      Folgeschäden;

-      die Richtigkeit der Inhalte, die von den NuN im Rahmen der Angebote veröffentlicht werden;

-      Folgen, die aus einer widerrechtlichen Bearbeitung von Personendaten der NuN durch die Kundin entstehen;

-      Folgen, die sich aus der vertraglich erfolgten Kontaktvermittlung ergeben;

-      Störungen, deren Ursachen ausserhalb des Einflussbereiches der UZH CaSe liegen;

-      Investitionen, die von NuN im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder im Vertrauen auf das Zustandekommen einer Anstellung getätigt wurden (z.B. Reisekosten);

-      den Fall, dass für den Gebrauch der Karriereplattform, der NuN-Profile oder deren Inhalte zusätzliche Dienstleistungen, Hardware oder Daten benötigt werden;

-      die Tätigkeit der externen Beraterinnen und Berater sowie Trainerinnen und Trainer;

-      die elektronische Übertragung und den Versand jeglicher Daten durch die NuN;

-      von der Kundin oder Dritten an E&V verursachte Schäden.

 

7. Ausschluss der Gewährleistung

Die UZH CaSe übernehmen keine Gewähr für:

-      das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder einer Mindestzahl oder -qualität von Stellen-, Event- oder Veranstaltungsanzeigen oder Unternehmensprofilen;

-      eine bestimmte Anzahl von Antworten oder Teilnahmen an E&V oder von Unternehmensprofilen mit einem bestimmten Suchkriterium;

-      Rechte Dritter an den auf der Karriereplattform oder in den Unternehmensprofilen veröffentlichten Informationen.

 

8. Verstoss gegen Rechte Dritter und geltendes Recht

Die NuN verpflichten sich, nicht gegen Rechte Dritter und geltendes Recht insb. gegen das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie gegen die guten Sitten zu verstossen. Als Verstoss gegen die guten Sitten gilt u.a. der Verweis (Link) auf Leistungselemente, die unmittelbar oder mittelbar auf Internetseiten mit unzulässigen Inhalten führen oder das Vornehmen von Handlungen, die die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffen eines unautorisierten Zugriffs oder Einschleusen eines Virus).

 

9. Kostenpflichtige Leistungen

9.1. Entgelt

Die NuN verpflichten sich bei kostenpflichtigen Leistungen der UZH CaSe zur rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Bei kostenpflichtigen Leistungen beinhaltet das Entgelt auch die Kosten für ausgehändigte Unterlagen.

Werden den NuN bei kostenlosen Leistungen der UZH CaSe Unterlagen ausgehändigt, können diese hingegen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

9.2. Zahlungsfrist, Verzug und Vorauszahlungen

Das Entgelt ist von den NuN nach Rechnungstellung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Leisten die NuN das Entgelt nicht fristgerecht, so können die UZH CaSe ab der zweiten Mahnung pro Schreiben eine Mahngebühr in der Höhe von CHF 30.00 in Rechnung stellen.

Geraten die NuN mit der Zahlung in Verzug, sind die UZH CaSe berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Erhalt des vollständigen Entgelts einstweilig einzustellen und künftige Dienstleistungen zu verweigern. Die Einstellung der Leistungserbringung ändert den bestehenden Vertrag (insb. die Vertragsdauer) nicht.

Die UZH CaSe sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen Vorauszahlungen und/oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

II. TEIL: ANGEBOTE

10. Angebote im Bereich Karriereplanung und Berufseinstieg

Die UZH CaSe bieten den NuN verschiedene Dienstleistungen im Bereich Karriereplanung und Berufseinstieg an. Die aktuellen Dienstleistungen sind auf der Webseite der UZH CaSe (http://www.careerservices.ch) und auf der Karriereplattform veröffentlicht und umfassen:

  • Einzelberatungen, Trainings;
  • Workshops, E&V;
  • Nutzung der Karriereplattform.

Bei einer Karriereberatung handelt es sich um eine reine Beratungstätigkeit interner und externer Beraterinnen und Berater sowie Trainerinnen und Trainer der UZH CaSe. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

 

11. Registrierung auf der Karriereplattform und Änderungsvorbehalt

Für die Nutzung bestimmter Dienstleistungen müssen die NuN auf der Karriereplattform registriert sein und ein NuN-Profil errichtet haben. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung des NuN-Profils durch die UZH CaSe.

Mit der Einrichtung eines NuN-Profils stimmen die NuN zu, dass die UZH CaSe die von den NuN hinterlegte E-Mail-Adresse zum Versand von plattformspezifischen Informationen nutzen dürfen.

Die UZH CaSe behalten sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Karriereplattform jederzeit zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit den NuN geschlossenen Vertrags nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird. Nicht davon betroffen sind Änderungen oder Ergänzungen betreffend die Freischaltung von NuN-Profilen oder betreffend den Zugriff zur CV-Datenbank.

 

12. Haftungsfreizeichnung und Ausschluss der Gewährleistung bzgl. Karriereplattform

Kann die Karriereplattform oder können Inhalte der NuN auf der Karriereplattform infolge einer Störung, welche ausserhalb des Einflussbereiches der UZH CaSe liegt, nicht abgerufen werden, haften die UZH CaSe nicht. Die UZH CaSe übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Karriereplattform und ihr Server frei von Computerviren oder anderen schädigenden Mechanismen sind.

Das Nichterscheinen eines NuN-Profils oder die Platzierung desselben an einer anderen Stelle auf der Website und Karriereplattform der UZH CaSe berechtigen die NuN nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

 

13. Offenheit, Mitwirkung und Belastbarkeit

Beraterinnen und Berater sowie Trainerinnen und Trainer der UZH CaSe stehen den NuN als Ansprech- und Unterstützungspersonen beim Berufseintrittsprozess zur Verfügung. Dies setzt Offenheit und Mitwirkung durch die NuN voraus. Dienstleistungen der UZH CaSe sind keine therapeutische Beratung und können diese nicht ersetzen. Mögliche physische und psychische seitens der NuN sind von diesen vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen den UZH CaSe zu melden. Für Folgen nicht gemeldeter Einschränkungen übernehmen die UZH CaSe keine Haftung.

 

14. Datenschutz

14.1. Einsicht in die Unternehmensprofile bzw. in die Profildaten

Mit der Karriereplattform können die NuN die Unternehmensprofile einsehen, sofern diese von der Kundin freigeschaltet worden sind. Die NuN sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter vertraulich zu behandeln.

Die NuN, die sich für eine vollständige oder teilweise Freigabe ihrer Profildaten entscheiden, erteilen damit die Zustimmung, dass eine Kundin, die auf das System mittels Passwort Zugang hat, Einsicht in die Profildaten erhält.

14.2. Datenschutzrechtliche Pflichten der Kundin

Die Kundin ist verpflichtet:

  1. angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz der Personendaten der NuN entsprechend den Vorgaben des Schweizerischen bzw. Europäischen Datenschutzrechts zu ergreifen;
  2. die Profildaten nur zum vereinbarten Zweck zu nutzen, d.h. ausschliesslich zum Anbahnen eines Arbeitsverhältnisses in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen, zur Rekrutierung von interessierten Arbeitssuchenden oder zur Durchführung von auf der Karriereplattform publizierten E&V;
  3. sämtliche bei sich gespeicherten Profildaten der NuN zu löschen, sobald sich der Zweck der Datenbearbeitung erfüllt hat;
  4. den NuN über die Bearbeitung ihrer Personendaten Auskunft zu erteilen sowie auf deren Begehren hin die Personendaten zu berichtigen, zu sperren, zu löschen oder zu vernichten.

 

15. Datenbearbeitung

15.1. Zugriff auf NuN-Profile durch die Kundin

Die NuN nehmen zur Kenntnis, dass ihre NuN-Profile in der CV-Datenbank nur dann für die Kundin einsehbar sind, wenn diese von den NuN explizit freigeschaltet werden. Keinen Zugriff zur CV-Datenbank erhalten Personalvermittler und Kundinnen, die im Auftrag von Dritten die Karriereplattform nutzen. Es ist der Kundin untersagt, Profildaten der NuN ohne deren Einwilligung an Dritte weiterzuleiten oder für interne Zwecke zu nutzen.

15.2. Zugriff auf NuN-Profile durch die Kundin bei E&V

Bei E&V mit dem Zweck der Vernetzung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann die angemeldete Kundin im Vorfeld Online-Zugriff auf die NuN-Profile der für diese E&V angemeldeten NuN erhalten. Dies setzt voraus, dass diese ihre Profildaten für Kundinnen zur Ansicht freigegeben haben und dieser Zugriff vorgängig in der E&V-Beschreibung so erwähnt ist. Die für eine Anmeldung notwendigen Personendaten werden von der Organisatorin der E&V definiert. In jedem Fall werden auf einer Teilnahmeliste Name, Vorname, Bild (wenn vorhanden), Fachrichtung, Vertiefungsrichtung und E-Mail-Adresse aufgeführt.

15.3. Datenbearbeitung durch UZH CaSe

Die UZH CaSe, deren Angestellte, Subunternehmer und Hilfspersonen unterstehen dem Amtsgeheimnis und sind zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, verpflichtet. Die UZH CaSe können folgende Personendaten der NuN bearbeiten (d.h. namentlich korrigieren und auswerten): Angaben zu Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, IT-Kenntnissen, Extracurricularem Engagement, Hobbys und Interessen, Sozialen Netzwerken, Angaben zu «Ich interessiere mich für folgende Branchen» sowie zu «Ich interessiere mich für folgende Funktionsbereiche». Zusätzlich können die UZH CaSe sämtliche Aktivitäten der NuN auf der Karriereplattform (Login, Ansicht von Stellen-, Event und Veranstaltungsanzeigen, Klick auf weiterführende Links, Anmeldung auf Events etc.) anonymisiert auswerten. Die Daten werden auf einem Switch-Server in der Schweiz gespeichert. NuN-Profile, die mehr als ein Jahr nicht mehr aktiviert wurden, werden von den UZH CaSe gelöscht.

15.4. Datenbearbeitung durch Dritte

Die UZH CaSe sind befugt, ihnen von den NuN bekanntgegebene Personendaten zu einem nicht personenbezogenen Zweck anonymisiert zu bearbeiten oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anonymisiert durch Dritte bearbeiten zu lassen. Die UZH CaSe sind insbesondere berechtigt, die Personendaten der NuN zum Zwecke von Auswertungen und Marketingmassnahmen in anonymisierter Form zu bearbeiten und zu veröffentlichen.

15.5. Verwaltung, Inhalt und Löschung von Personendaten

Die NuN tragen die alleinige Verantwortung für den Inhalt ihres NuN-Profils sowie für die Verwaltung von Profildaten (wie Aufschalten oder Aktualisieren), Account-Inhalten und NuN-Profilen. Diese Personendaten sowie das NuN-Profil können jederzeit einzeln deaktiviert oder vollständig gelöscht werden. Dies kann durch die NuN selbst erfolgen oder auf Benachrichtigung durch die UZH CaSe.

15.6. Änderung der Profildaten auf Verlangen der NuN

Die NuN haben selbstständigen Zugriff auf die im NuN-Profil erscheinenden Angaben und nehmen Änderungen, Ergänzungen o. dgl. selbstständig vor. Ausgeschlossen sind alle Änderungen, welche die Identität des NuN-Profils betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr das ursprüngliche, sondern ein neues NuN-Profil erstellt würde.

15.7. Auskunftsrecht

Begehren von NuN um Auskunft zu den über sie erhobenen und weiter bearbeiteten Personendaten oder um Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Personendaten sind schriftlich per E-Mail an info@careerservices.uzh.ch oder an folgende Adresse zu richten: Career Services der Universität Zürich, Hirschengraben 60, 8001 Zürich.

 

16. Urheberrechte

Das Urheberrecht an den von den UZH CaSe zur Verfügung gestellten Unterlagen steht ausschliesslich den UZH CaSe zu. Den NuN ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der UZH CaSe vollständig oder auszugsweise zu reproduzieren oder Dritten zugänglich zu machen.

 

17. Änderungsvorbehalt

Die UZH CaSe sind berechtigt, Dienstleistungen jederzeit aus wichtigen Gründen (z.B. zu geringe Anzahl Teilnehmende, Ausfall Referierende) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden die NuN unverzüglich informiert und über alternative Angebote in Kenntnis gesetzt. Ein Anspruch auf eine Entschädigung oder auf Schadenersatz für allfällige Folgekosten ist ausgeschlossen.

 

18. Fristlose Vertragsauflösung durch die UZH CaSe

Die UZH CaSe sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit den NuN jederzeit schriftlich fristlos und ohne Kosten- und Schadenersatzfolgen aufzulösen, insbesondere wenn:

  • die NuN in schwerwiegender Weise gegen vereinbarte Vertragspflichten verstossen;
  • die UZH CaSe aufgrund von Reputationsüberlegungen begründete Bedenken betreffend die Inhalte der NuN auf der Karriereplattform hat;
  • die NuN ihrer Zahlungspflicht nach erfolgter Mahnung nicht nachgekommen sind;
  • über das Vermögen der NuN das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird oder sich die NuN in Liquidation befinden.

Die fristlose Vertragsauflösung durch die UZH CaSe führt namentlich zur Sperre des Zugangs zur CV-Datenbank sowie zur Löschung des NuN-Profils. Die Zahlungspflicht der NuN für bereits erbrachte Dienstleistungen der UZH CaSe bleibt durch die fristlose Vertragsauflösung unberührt.

 

19. Fristlose Vertragsauflösung durch die NuN

Die NuN sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos aufzulösen, wobei dies zwingend schriftlich bzw. durch die Deaktivierung ihres NuN-Profils auf der Karriereplattform zu erfolgen hat. Sämtliche im Zeitpunkt der Deaktivierung bestehenden Anmeldungen an E&V werden dadurch hinfällig. Die Zahlungspflicht der NuN für bereits erbrachte Dienstleistungen der UZH CaSe bleibt durch die fristlose Vertragsauflösung unberührt.

 

III. TEIL: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20. Höhere Gewalt

Die Vertragsparteien haften nicht für die Folgen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gilt das Eintreten eines Ereignisses, das eine Vertragspartei dauerhaft oder vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Vertragspartei nachweist, (a) dass ein solches Hindernis ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und, (b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und, (c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Vertragspartei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

Wird eine Vertragspartei durch die höhere Gewalt (voraussichtlich) an der ordentlichen Vertragserfüllung gehindert, so zeigt sie der anderen Vertragspartei die entsprechenden Umstände und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vertragserfüllung schriftlich oder per E-Mail an. Die Anzeige hat so rasch als möglich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nachdem die Vertragspartei von den veränderten Umständen bzw. den Auswirkungen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

Beruft sich eine Vertragspartei auf höhere Gewalt, kann die andere Vertragspartei (a) die von ihr geschuldete Gegenleistung in demselben Umfang verweigern bzw. verzögern oder (b) unter Entschädigung des bereits Geleisteten vom Vertrag zurücktreten; eine Schadenersatzpflicht wird dadurch nicht begründet. Hat die eine Vertragspartei eine Teilleistung erbracht, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der noch zu leistende Teil im Verhältnis zur Gesamtleistung unbedeutend ist, es sei denn, die andere Vertragspartei hat nachweislich kein vernünftiges Interesse an der Teilleistung.

 

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf mit den UZH CaSe abgeschlossene Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

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Die AGB Kundin zum Download

Die AGB Nutzerinnen und Nutzer zum Download

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