Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen den Career Services der Universität Zürich und der Kundin (AGB UZH CaSe Kundin) (07/2020)

I. TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Geltungsbereich

Die Career Services der Universität Zürich (UZH CaSe) offerieren Produkte und Dienstleistungen im Bereich Laufbahnberatung, Bewerbungssupport, Campus Recruiting, Personalmarketing und Sponsoring mit dem primären Ziel der Vernetzung von Nutzerinnen und Nutzern mit der Kundin.

Die vorliegenden AGB UZH CaSe Kundin gelten für Verträge zwischen den UZH CaSe und der Kundin über die Erbringung von Dienstleistungen, namentlich auf der Karriereplattform sowie bei Events und Veranstaltungen. Für Verträge zwischen den UZH CaSe und den Nutzerinnen und Nutzern gelten hingegen die AGB UZH CaSe NuN.

 

2. Definition von Begriffen

In den vorliegenden AGB bedeutet:

AGB UZH CaSe Kundin                        Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen den Career Services der Universität Zürich und der Kundin

AGB UZH CaSe NuN                           Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen den Career Services der Universität Zürich und den Nutzerinnen und Nutzern

CV-Datenbank                                     Datenbank mit Curricula Vitae von NuN auf der Karriereplattform

Dienstleistungen                                  Leistungen und/oder Lieferungen der UZH

Entgelt                                                 Der auf der Karriereplattform oder in anderer, schriftlicher Form angegebene Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Events & Veranstaltungen (E&V)           Verschiedene Formen von Anlässen. Ein Event besteht aus mehreren Veranstaltungen.

Karriereplattform                                  Online-Karriereplattform der UZH CaSe unter http://uzhcareer.ch, welche Stellenanzeigen, Unternehmensprofile bzw. NuN-Profile, Hinweise auf E&V sowie eine CV-Datenbank umfasst.

Konkurrenten                                       Unternehmen und Organisationen, die mit der UZH im Wettbewerb stehen.

Kundeninformationen                           Die auf der Karriereplattform zu veröffentlichenden Informationen und Inhalte der Kundin.

Kundin                                                 Potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von NuN, wie privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Unternehmen, Behörden, Organisationen o.ä. sowie Unternehmen der Mediaplanung und Personalvermittlung.

Nutzerinnen und Nutzer (NuN)              Studentinnen und Studenten, Doktorandinnen und Doktoranden und PostDocs jeweils bis ein Jahr nach Exmatrikulation sowie weitere Angehörige der UZH.

NuN-Profil                                            Online-Profil der NuN auf der Karriereplattform

Personendaten                                    Sämtliche Informationen, die sich auf eine bestimmte

oder bestimmbare Person beziehen.

Profildaten                                           Personendaten wie Vorname, Nachname, E-Mail-

Adresse, Studienrichtung sowie weitere CV-relevante Angaben, sofern diese von den NuN freigegeben wurden.

Unternehmensprofil                              Online-Profil der Kundin auf der Karriereplattform

UZH                                                    Universität Zürich

UZH CaSe                                           Career Services der Universität Zürich

 

3. Gegenstand

Die AGB UZH CaSe Kundin regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Dienstleistungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen oder durch schriftliche Vereinbarung (Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden) nicht nachweislich davon abgewichen wird. Bei Vorhandensein verschiedener sprachlicher Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

 

4. Schriftlichkeit

Die UZH CaSe kommunizieren mit den Vertragsparteien mündlich oder schriftlich. Unter Schriftlichkeit werden die Kommunikation per Brief oder E-Mail sowie jegliche Kommunikationsformen auf der Karriereplattform verstanden.

 

5. Vertragsabschluss

5.1. Zustandekommen des Vertrags; Vertragsdauer

Die Kundin wählt die von den UZH CaSe zu erbringenden Dienstleistungen aus dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhandenen Leistungsangebot aus. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die UZH CaSe den Auftrag schriftlich bestätigen oder das Angebot (Inserat, Veranstaltung, Unternehmensprofil) auf der Karriereplattform verbreiten oder, im Falle von E&V, ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wird. Der Vertrag kommt mit den bei Vertragsabschluss geltenden AGB UZH CaSe Kundin zustande. Von einer Änderung der AGB seitens der UZH CaSe während der Vertragsdauer bleibt die Kundin unberührt; vorbehalten bleiben die Unternehmensprofile auf der Karriereplattform.

Die Vertragsdauer richtet sich nach den Angaben in der Dienstleistungsübersicht oder wird gemeinsam individuell vereinbart.

5.2. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind die UZH CaSe und das Unternehmen, mit dem der Kontakt besteht, auch wenn dieses im Auftrag Dritter handelt (z.B. Medien- oder Personalvermittler). Allfällige Ermässigungen können nur von einer Vertragspartei eingefordert werden, nicht jedoch vom Dritten.

5.3. Widerspruchsrecht

Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung durch die UZH CaSe vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der schriftlichen Bestätigung der UZH CaSe zustande, es sei denn, die Kundin widerspricht binnen 3 Tagen.

5.4. Ausschluss vom UZH CaSe Angebot

Die UZH CaSe sind berechtigt, Anfragen, Angebote oder Offerten, wodurch sie zur Erbringung von Dienstleistungen ersucht werden, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Namentlich ausgeschlossen sind grundsätzlich Verträge mit:

  • Vereinnahmenden religiösen Bewegungen;
  • Unternehmen und Organisationen mit diskriminierenden und sexistischen Zielsetzungen;
  • Unternehmen der Erotik- und Sexbranche;
  • Verbotenen politischen Parteien und mit Gruppierungen, die zu Gewalt aufrufen;
  • Unternehmen, die fragwürdige Heilmittel und -methoden anbieten;
  • Unternehmen, die mit fragwürdigen oder illegalen Geschäftspraktiken operieren.

5.5. Personalvermittler

Personalvermittler können Stellenanzeigen im Auftrag von Dritten aufschalten, wenn deren Name den UZH CaSe vorgängig per Mail genannt wurde. In der Stellenanzeige ist klar auszuweisen, dass die Bewerbungen der NuN durch den Personalvermittler im Auftrag der oder des Dritten bearbeitet werden. Von der Nutzung der CV-Datenbank sind Personalvermittler ausgeschlossen.

 

6. Haftung bzw. Haftungsausschluss

Die Haftung der UZH CaSe ist auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die UZH CaSe sind bemüht, sämtliche Angebote möglichst störungsfrei anzubieten. Sie haften jedoch nicht für:

  • Folgeschäden;
  • die Richtigkeit der Inhalte, die von der Kundin im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen veröffentlicht werden;
  • Folgen, die aus einer widerrechtlichen Bearbeitung von Personendaten der NuN durch die Kundin entstehen;
  • Folgen, die sich aus der vertraglich erfolgten Kontaktvermittlung ergeben;
  • Störungen, deren Ursachen ausserhalb des Einflussbereiches der UZH CaSe liegen;
  • Investitionen, die von der Kundin im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss z. B. im Vertrauen auf eine Mindestzahl an Bewerbungen oder Anmeldungen getätigt wurden;
  • den Fall, dass für den Gebrauch der Karriereplattform, der Unternehmensprofile oder deren Inhalte zusätzliche Dienstleistungen, Hardware oder Daten benötigt werden;
  • die elektronische Übertragung und den Versand jeglicher Daten durch die Kundin;
  • von NuN oder Dritten bei Teilnahme an einer Karriereberatung oder an E&V verursachte Schäden.

 

7. Ausschluss der Gewährleistung

Die UZH CaSe übernehmen keine Gewähr für:

  • das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder einer Mindestzahl oder -qualität von Bewerbungen oder NuN-Profilen;
  • eine bestimmte Anzahl von Teilnahmen an E&V oder von NuN-Profilen mit einem bestimmten Suchkriterium;
  • Rechte Dritter an den auf der Karriereplattform oder in den NuN-Profilen veröffentlichten Informationen.

 

8. Verstoss gegen Rechte Dritter und geltendes Recht

Die Kundin verpflichtet sich, nicht gegen Rechte Dritter und geltendes Recht insb. gegen das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie gegen die guten Sitten zu verstossen. Als Verstoss gegen die guten Sitten gilt u.a. der Verweis (Link) auf Leistungselemente, die unmittelbar oder mittelbar auf Internetseiten mit unzulässigen Inhalten führen oder das Vornehmen von Handlungen, die die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffen eines unautorisierten Zugriffs oder Einschleusen eines Virus).

 

9. Kostenpflichtige Leistungen

9.1. Entgelt

Die Kundin verpflichtet sich bei kostenpflichtigen Leistungen der UZH CaSe zur rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Gewisse Dienstleistungen können zu ermässigten Tarifen oder kostenlos bezogen werden, wobei die entsprechenden Voraussetzungen auf der Karriereplattform oder in anderer Form geregelt sind.

9.2. Zahlungsfrist, Verzug und Vorauszahlungen

Das Entgelt ist von der Kundin nach Rechnungstellung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Leistet die Kundin das Entgelt nicht fristgerecht oder gibt sie den UZH CaSe eine falsche Rechnungsadresse an, so können ihr die UZH CaSe ab der zweiten Mahnung bzw. ab dem zweiten Ersuchen um Angabe der Rechnungsadresse pro Schreiben eine Mahn- bzw. Umtriebsgebühr in der Höhe von CHF 30.00 in Rechnung stellen.

Gerät die Kundin mit der Zahlung in Verzug, sind die UZH CaSe berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Erhalt des vollständigen Entgelts einstweilig einzustellen und künftige Dienstleistungen zu verweigern. Die Einstellung der Leistungserbringung ändert den bestehenden Vertrag (insb. die Vertragsdauer) nicht.

Die UZH CaSe sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen Vorauszahlungen und/oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

II. TEIL: KARRIEREPLATTFORM

10. Angebot Karriereplattform

Die UZH CaSe bieten auf der Karriereplattform der Kundin folgende Leistungen an: das Erstellen und Publizieren von Stellen-, Event- und Veranstaltungsanzeigen, von Unternehmens-profilen oder von Online-Bannern und die Suche nach NuN-Profilen. Für die Nutzung bestimmter Dienstleistungen muss die Kundin auf der Karriereplattform registriert sein und ein Unternehmensprofil errichtet haben. Mit der Einrichtung eines Unternehmensprofils stimmt die Kundin zu, dass die UZH CaSe die von der Kundin hinterlegte E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme und zum Versand von plattformspezifischen Informationen nutzen dürfen.

Die Kundin stellt auf der Karriereplattform die Kundeninformationen zur Verfügung. Sie nimmt zur Kenntnis, dass ihre Unternehmensprofile für alle NuN einsehbar sind. Andere Einstellungen können durch die Kundin selber eingerichtet werden.

Keinen Zugriff auf die CV-Datenbank erhält ein Personalvermittler, der im Auftrag von Dritten die Karriereplattform nutzt (z.B. zum Aufschalten von Stellenanzeigen).

 

11. Änderungsvorbehalt

Die UZH CaSe behalten sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Karriereplattform jederzeit zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit der Kundin geschlossenen Vertrags nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.

 

12. Haftungsfreizeichnung und Ausschluss der Gewährleistung bzgl. Karriereplattform

Kann die Karriereplattform oder können Inhalte der Kundin auf der Karriereplattform infolge einer Störung, welche ausserhalb des Einflussbereiches der UZH CaSe liegt, nicht abgerufen werden, haften die UZH CaSe nicht. Die UZH CaSe übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Karriereplattform und ihr Server frei von Computerviren oder anderen schädigenden Mechanismen sind.

Das Nichterscheinen einer Stellen-, Event- oder Veranstaltungsanzeige oder eines Unternehmensprofils oder die Platzierung desselben an einer anderen Stelle auf der Website und Karriereplattform der UZH CaSe berechtigen die Kundin nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

 

13. Datenschutz

13.1. Einsichtnahme in Profildaten

Auf der Karriereplattform kann die Kundin die Profildaten von NuN einsehen, sofern diese ihre Profildaten zur Ansicht freigegeben haben. Die NuN, die sich für eine vollständige oder teilweise Freigabe ihrer Profildaten entscheiden, erteilen damit die Zustimmung, dass eine Kundin, die auf das System mittels Passwort Zugang hat, Einsicht in die Profildaten erhält.

13.2. Pflichten der Kundin

Die Kundin ist verpflichtet:

  1. die ihr per E-Mail zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter, die den Zugriff auf die CV-Datenbank gewähren, vertraulich zu behandeln und diese nur berechtigten Personen innerhalb des Unternehmens zugänglich zu machen. Berechtigt sind natürliche Personen, deren Namen den UZH CaSe vorgängig mitzuteilen sind;
  2. angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz der Personendaten der NuN entsprechend den Vorgaben des Schweizerischen bzw. Europäischen Datenschutzrechts zu ergreifen;
  3. die Profildaten nur zum vereinbarten Zweck zu nutzen, d.h. ausschliesslich zum Anbahnen eines Arbeitsverhältnisses in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen, zur Rekrutierung von interessierten Arbeitssuchenden oder zur Durchführung von auf der Karriereplattform publizierten E&V;
  4. sämtliche bei sich gespeicherten Profildaten der NuN zu löschen, sobald sich der Zweck der Datenbearbeitung erfüllt hat;
  5. den NuN über die Bearbeitung ihrer Personendaten Auskunft zu erteilen sowie auf deren Begehren hin die Personendaten zu berichtigen, zu sperren, zu löschen oder zu vernichten.

13.3. Schadenersatz

Die Kundin wird schadenersatzpflichtig, wenn die ihr zugeteilten Benutzernamen und Passwörter missbraucht werden. Es ist ihr untersagt, die Profildaten ohne Einwilligung der betroffenen Person an Dritte weiterzuleiten oder für weitere interne Zwecke zu verwenden. Insbesondere ist die Kundin nicht berechtigt, Profildaten von NuN, die sie über die CV-Datenbank erhoben hat, an Personalvermittler weiterzugeben.

13.4. Datenbearbeitung durch UZH CaSe

Die UZH CaSe, deren Angestellte, Subunternehmer und Hilfspersonen unterstehen dem Amtsgeheimnis und sind zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, verpflichtet. Die UZH CaSe können die Personendaten der Kundin anonymisiert auswerten und Auswertungen zu Handen der Kundin betreffend die Qualität der Stelleninserate vornehmen. Die Daten werden auf einem Switch-Server in der Schweiz gespeichert und innerhalb eines Jahres seit ihrer Erhebung gelöscht.

 

14. Datenqualität

14.1. Verwaltung, Inhalt und Löschung von Daten

Die Kundin trägt die alleinige Verantwortung für ihre Anzeigen sowie für den Inhalt und die Verwaltung (inkl. Aufschalten und Aktualisieren) ihres Unternehmensprofils. Die Daten sowie der Account können jederzeit deaktiviert oder vollständig gelöscht werden. Dies kann durch die Kundin selbst erfolgen oder auf Benachrichtigung durch die UZH CaSe.

Stellen-, Event- und Veranstaltungsanzeigen, die mit nichtaktiven Stellen oder nichtstattfindenden Veranstaltungen verlinkt sind, werden ohne Benachrichtigung durch die UZH CaSe gelöscht.

14.2. Überprüfung Datenfreischaltung

Die Kundin hat die durch die UZH CaSe veröffentlichte Anzeige nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel innert fünf Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Unterlässt die Kundin die schriftliche Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung durch die UZH CaSe in der entsprechenden Form als genehmigt.

14.3. Änderung der Daten auf Verlangen der Kundin

Die Kundin hat selbstständigen Zugriff auf die im Unternehmensprofil erscheinenden Daten und Stellen-, Event- und Veranstaltungsanzeigen und nimmt Änderungen, Ergänzungen o. dgl. selbstständig vor. Die UZH CaSe sind verpflichtet, auf Verlangen der Kundin Änderungen an deren durch die UZH CaSe verbreiteten Anzeige während der Publikationsdauer vorzunehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Geringfügige Änderungen werden kostenlos durchgeführt. Ausgeschlossen sind alle Änderungen, welche die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

14.4. Gendersensible Sprache

Bei den veröffentlichten Stellen-, Event- und Veranstaltungsanzeigen und weiteren Daten ist die gendersensible Sprache durchgehend einzuhalten. Abweichende Formulierungen können von den UZH CaSe ohne Rücksprache mit der Kundin geändert werden. In diesem Fall entsteht kein neuer Vertrag zwischen der Kundin und den UZH CaSe.

 

15. Konkurrenz

Der Zugriff auf die Unternehmensprofile durch Konkurrenten ist unzulässig. Die UZH CaSe sind jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperren des Zugriffs auf das Unternehmensprofil oder durch jedes andere taugliche Mittel einzustellen, wenn es sich bei einer Kundin um eine Konkurrentin handelt oder wenn eine Kundin Informationen aus der Karriereplattform oder den NuN-Profilen an Konkurrenten weitergibt. Die Zahlungspflicht der Kundin bleibt davon unberührt.

 

16. Fristlose Vertragsauflösung durch die UZH CaSe

Die UZH CaSe sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit der Kundin jederzeit schriftlich fristlos und ohne Kosten- und Schadenersatzfolgen aufzulösen, insbesondere wenn:

  • sie in schwerwiegender Weise gegen vereinbarte Vertragspflichten verstösst;
  • sie aufgrund von Reputationsüberlegungen begründete Bedenken betreffend die Inhalte der Kundin auf der Karriereplattform hat;
  • die Kundin ihrer Zahlungspflicht nach erfolgter Mahnung nicht nachgekommen ist;
  • über das Vermögen der Kundin das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird oder sich die Kundin in Liquidation befindet;
  • die Unternehmensprofile der Kundin länger als zwölf Monate inaktiv sind.

 

Die fristlose Vertragsauflösung durch die UZH CaSe führt namentlich zur Deaktivierung von Stellen-, Event- und Veranstaltungsanzeigen, zur Sperre des Zugangs zur CV-Datenbank sowie zur Löschung des Unternehmensprofils.

 

17. Fristlose Vertragsauflösung durch die Kundin

Die Kundin ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit den UZH CaSe fristlos aufzulösen, indem sie ohne Angabe von Gründen ihre Stellen-, Event- und Veranstaltungsanzeigen oder ihr Unternehmensprofil auf der Karriereplattform deaktiviert. Die Deaktivierung des Unternehmens-profils hat automatisch die Deaktivierung sämtlicher Kundeninformationen zur Folge.

Eine fristlose Vertragsauflösung durch die Kundin vor Ablauf der vereinbarten Publikationsdauer von Kundeninformationen, berechtigt dieselbe nicht zur Rückforderung eines Teils oder des gesamten vereinbarten Entgelts.

 

III. TEIL: EVENTS UND VERANSTALTUNGEN

18. Allgemeines

Die UZH CaSe führen diverse Events (UZH JobHub, Long Night of Careers u.a.) und Veranstaltungen durch. Die E&V haben unter anderem das Ziel, die Kundin mit NuN zu vernetzen.

Während der E&V erhält die angemeldete Kundin unter anderem die Möglichkeit, sich an einem Stand zu präsentieren, eigene Workshops durchzuführen, eigene Arbeitgeberpräsentationen anzubieten, On-Campus Interviews durchzuführen, an Podien teilzunehmen oder sich auf eine andere Art und Weise als potentielle Arbeitgeberin zu präsentieren.

 

19. Anmeldung zu E&V

Die Kundin meldet sich auf der Karriereplattform oder per E-Mail zur Teilnahme an E&V an. Die UZH CaSe entscheiden ohne Angabe von Gründen, ob und in welchem Umfang sie einer Kundin die Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

 

Die UZH CaSe behalten sich vor, der Kundin abweichend von der Bestätigung Ausstellungsflächen und Räume an anderer Lage zuzuweisen, die Grösse der Ausstellungsfläche und Räume zu ändern und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. In diesem Fall kommt kein neuer Vertrag zustande. Das Zuweisen von Ausstellungsflächen und Räumen an E&V erfolgt durch die UZH CaSe. Bei Verträgen über die Teilnahme an E&V ist die jeweils gültige Version der Allgemeinen Hausordnung der Universität Zürich (Download) Vertragsbestandteil. Befragungen und das Verteilen von Prospekten, Flugblättern, Mustern u. ä. seitens der Kundin sind von den UZH CaSe vorgängig zu genehmigen und nur in den der Kundin zugeteilten Ausstellungsflächen und Räumen zulässig.

 

20. Eigene Veranstaltungen der Kundin im Rahmen eines Events

Die Kundin kann im Rahmen eines Events nach Absprache mit den UZH CaSe eigene Veranstaltungen durchführen, für welche sie die Teilnahmebedingungen (z.B. Zugriff auf Unternehmensprofile) selbst bestimmt. Die Teilnahmebedingungen werden in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführt.

 

21. Zugriff auf Unternehmensprofile bei E&V

Bei E&V mit dem Zweck der Vernetzung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann die Kundin im Vorfeld Online-Zugriff auf die NuN-Profile der für diese E&V angemeldeten NuN erhalten. Dies setzt voraus, dass diese ihre Profildaten zur Ansicht für Kundinnen freigegeben haben und dies vorgängig in der Event- oder Veranstaltungsbeschreibung so erwähnt ist.

 

22. Standgestaltung bei E&V

Die Kundin erhält am Veranstaltungsort auf Vorbestellung und gegen Aufpreis Tische, Sitzgelegenheiten und Stellwände zur freien Gestaltung. Die UZH CaSe können jedoch die Beseitigung von Ausstellungsobjekten und die Einstellung von Tätigkeiten verlangen, die den Sicherheitsbestimmungen der UZH widersprechen und/oder die durch Geräusche, Geruch oder andere Emissionen oder durch das Aussehen eine Störung des Betriebs verursachen.

Der Verkauf und die Promotion von Produkten und Dienstleistungen ist untersagt. Als Verkauf gilt auch die Entgegennahme einer Bestellung, selbst wenn die Auslieferung oder die Bezahlung der Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt oder über den Handel erfolgt. Die Abgabe von Produktmustern ist nur erlaubt, wenn sie unentgeltlich erfolgt, und bedarf der ausdrücklichen, vorgängigen Bewilligung der UZH CaSe. Dies gilt auch für die Produktabgabe in Form eines Naturaliensponsorings.

Befragungen und die Verteilung von Prospekten, Flugblättern u. dgl. sind nur am eigenen Stand erlaubt. Für eine Ausnahme von dieser Regelung bedarf es der ausdrücklichen, vorgängigen Bewilligung der UZH CaSe. Bei Verstossen sind die UZH CaSe berechtigt, den Stand zu schliessen, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche entstünden.

 

23. Versicherung und Sicherheit

Der Versicherungsschutz bei E&V ist Sache der Kundin. Sie ist für die Sicherheit an ihrem Stand bzw. in den ihr zur Verfügung gestellten Ausstellungsflächen und Räumen selbst verantwortlich.

 

24. Vorzeitige Vertragsauflösung durch die UZH CaSe bei Verträgen über E&V

Die UZH CaSe sind berechtigt, die Teilnahme einer Kundin an E&V bis 14 Tage vor den E&V ohne vorherige Ankündigung und ohne Begründung schriftlich durch eine vorzeitige Vertragsauflösung zu beenden. In diesem Fall steht der Kundin ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 10% der Netto-Teilnahmegebühr zu.

 

25. Vorzeitige Vertragsauflösung durch die Kundin bei Verträgen über E&V

Die Kundin ist berechtigt, den Vertrag jederzeit vorzeitig aufzulösen, wobei dies zwingend schriftlich zu erfolgen hat. Die Kundin ist gleichwohl verpflichtet, den UZH CaSe folgende Kosten zu erstatten:

  • Bis 90 Tage vor dem Anlass: CHF 300.- Umtriebskosten.
  • Bis 28 Tage vor dem Anlass: 50% des vereinbarten Entgelts.
  • Bis 14 Tage vor dem Anlass: 75% des vereinbarten Entgelts.
  • Weniger als 14 Tage vor dem Anlass: 100% des vereinbarten Entgelts.

 

26. Fristlose Vertragsauflösung durch die UZH CaSe bei Verträgen über E&V

Die UZH CaSe sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit der Kundin jederzeit schriftlich fristlos und ohne Kosten- und Schadenersatzfolgen aufzulösen, insbesondere wenn:

  • sie in schwerwiegender Weise gegen vereinbarte Vertragspflichten verstösst;
  • sie aufgrund von Reputationsüberlegungen begründete Bedenken betreffend die Inhalte der Kundin an E&V hat;
  • die Kundin ihrer Zahlungspflicht nach erfolgter Mahnung nicht nachgekommen ist;
  • über das Vermögen der Kundin das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird oder sich die Kundin in Liquidation befindet;
  • die Unternehmensprofile der Kundin länger als zwölf Monate inaktiv sind.

Die Zahlungspflicht der Kundin für bereits erbrachte Dienstleistungen der UZH CaSe bleibt durch die fristlose Vertragsauflösung unberührt. Darüber hinaus sind die UZH CaSe im Falle einer fristlosen Vertragsauflösung berechtigt, von der Kundin eine Aufwandentschädigung in der Höhe von 25% der Netto-Teilnahmegebühr zu verlangen.

 

III. TEIL: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

27. Höhere Gewalt

Die Vertragsparteien haften nicht für die Folgen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gilt das Eintreten eines Ereignisses, das eine Vertragspartei dauerhaft oder vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Vertragspartei nachweist, (a) dass ein solches Hindernis ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und, (b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und, (c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Vertragspartei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

Wird eine Vertragspartei durch die höhere Gewalt (voraussichtlich) an der ordentlichen Vertragserfüllung gehindert, so zeigt sie der anderen Vertragspartei die entsprechenden Umstände und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vertragserfüllung schriftlich oder per E-Mail an. Die Anzeige hat so rasch als möglich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nachdem die Vertragspartei von den veränderten Umständen bzw. den Auswirkungen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

Beruft sich eine Vertragspartei auf höhere Gewalt, kann die andere Vertragspartei (a) die von ihr geschuldete Gegenleistung in demselben Umfang verweigern bzw. verzögern oder (b) unter Entschädigung des bereits Geleisteten vom Vertrag zurücktreten; eine Schadenersatz-pflicht wird dadurch nicht begründet. Hat die eine Vertragspartei eine Teilleistung erbracht, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der noch zu leistende Teil im Verhältnis zur Gesamtleistung unbedeutend ist, es sei denn, die andere Vertragspartei hat nachweislich kein vernünftiges Interesse an der Teilleistung.

 

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf mit den UZH CaSe abgeschlossene Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

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Die AGB Kundin zum Download

Die AGB Nutzerinnen und Nutzer zum Download

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